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Aktualisierte Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser und WEGs – Jetzt beantragen!

Aktualisierte Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser und WEGs – Jetzt beantragen!

Die KfW-Zuschussförderung bietet jetzt umfassende Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) von Mehrfamilienhäusern, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme zu erleichtern. Mit der Förderung sollen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert und die Energieeffizienz verbessert werden.

Förderdetails:
Die Grundförderung beläuft sich auf 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten können folgende Höchstbeträge der förderfähigen Kosten angesetzt werden:

- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- 15.000 Euro für jede Wohneinheit von der zweiten bis zur sechsten
- 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit darüber hinaus

Ein praktisches Beispiel: Für ein Mehrfamilienhaus oder eine WEG mit acht Wohneinheiten beläuft sich der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten auf 121.000 EUR. Bei Inanspruchnahme der Grundförderung von 30 % ergibt dies einen Zuschuss von 36.300 EUR.

Zusätzliche Boni:

- Effizienzbonus von 5 % für den Einsatz effizienter elektrisch betriebener Wärmepumpen
- Klimageschwindigkeitsbonus von bis zu 20 % für den Austausch alter Heizsysteme
- Einkommensbonus von 30 % für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 EUR
- Emissionsminderungszuschlag von 2.500 EUR für Biomasseheizungen, die spezifische Emissionsgrenzwerte einhalten

Diese Zuschusskomponenten sind kumulierbar, wobei der maximale Fördersatz 70 % nicht überschreiten darf.

Antragsverfahren:
Anträge können ab sofort im Kundenportal der KfW unter meine.kfw.de gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt für WEGs und Mehrfamilienhäuser über einen gemeinschaftlichen Basisantrag und, falls erforderlich, zusätzliche Zusatzanträge.

Ergänzungskredit:
Zusätzlich zur Zuschussförderung bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an, die über durchleitende Kreditinstitute beantragt werden können. Diese sind ausschließlich in Kombination mit einer Zuschusszusage verfügbar und richten sich nach den Zinskonditionen des Tages.

Wichtige Termine:

- Anträge für geplante Maßnahmen können bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden, sofern die Arbeiten vor dem 31. August 2024 begonnen haben.
- Nach Erhalt der Zusage haben Kunden 36 Monate Zeit, um den Heizungsaustausch durchzuführen.

Die Förderung steht nun auch privaten Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zur Verfügung. Diese Initiative unterstützt die Bemühungen, den Energieverbrauch zu senken und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Wir empfehlen allen interessierten Parteien, die Fördermöglichkeiten zu nutzen und die erforderlichen Maßnahmen zur Modernisierung ihrer Heizsysteme so schnell wie möglich zu planen.

Bei Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Montag & Rappenhöner GmbH